Publiziert von: Ralf Rupf
Bereitgestellt: 19.07.2024
Synode
Die Synode ist in Vertretung der evangelisch-reformierten Aktivbürgerschaft das oberste Organ der Kantonalkirche.
Mitglieder
Die Synode besteht aus 180 Synodalen und bildet die Legislative. Ihre Mitglieder werden von den Kirchgemeinden aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Mitglieder der Kantonalkirche gewählt.
Jeder Kirchgemeinde stehen vorab zwei Sitze zu. Die verbleibenden Sitze werden auf die Kirchgemeinden im Verhältnis zur Zahl ihrer Gemeindeglieder verteilt, soweit diese Zahl 1500 übersteigt. Massgebend ist das amtlich veröffentliche Ergebnis der letzten eidgenössischen Volkszählung.
Aufgabe
Der Synode obliegt die Sorge für die Lebendigkeit des evangelischen Glaubens. Sie ist verantwortlich für die rechtliche Ordnung und für die organisatorische Gliederung der Kirche und überwacht die Wahrnehmung der kantonalkirchlichen Aufgaben. Die Verhandlungen in der Synode sind in der Regel öffentlich. Die Synode versammelt sich normalerweise zweimal im Jahr: in der Regel immer am letzten Montag im Juni und am ersten Montag im Dezember.
Die Synode besteht aus 180 Synodalen und bildet die Legislative. Ihre Mitglieder werden von den Kirchgemeinden aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Mitglieder der Kantonalkirche gewählt.
Jeder Kirchgemeinde stehen vorab zwei Sitze zu. Die verbleibenden Sitze werden auf die Kirchgemeinden im Verhältnis zur Zahl ihrer Gemeindeglieder verteilt, soweit diese Zahl 1500 übersteigt. Massgebend ist das amtlich veröffentliche Ergebnis der letzten eidgenössischen Volkszählung.
Aufgabe
Der Synode obliegt die Sorge für die Lebendigkeit des evangelischen Glaubens. Sie ist verantwortlich für die rechtliche Ordnung und für die organisatorische Gliederung der Kirche und überwacht die Wahrnehmung der kantonalkirchlichen Aufgaben. Die Verhandlungen in der Synode sind in der Regel öffentlich. Die Synode versammelt sich normalerweise zweimal im Jahr: in der Regel immer am letzten Montag im Juni und am ersten Montag im Dezember.