Abdankung

Sie müssen von einem Menschen Abschied nehmen und fühlen sich unsicher über das Vorgehen? Vielleicht können Ihnen folgende Angaben ein wenig helfen:
Herz aus Rosen (Foto: Werner Näf)
Wenn Ihr Angehöriger zu Hause gestorben ist, muss ein Arzt informiert werden, Ihr Hausarzt, wenn er erreichbar ist, ansonsten der Notfallarzt. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann bei der Meldung des Todesfalles bei der entsprechenden Stelle der politischen Gemeinde brauchen.

Bei Tod durch Suizid oder Unfall muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt den gerichtsmedizinischen Dienst.

Stirbt Ihr Angehöriger im Spital, erhalten Sie die nötigen Unterlagen direkt von der Spitalverwaltung.
Sie befinden sich auf jeden Fall in einer sehr anspruchsvollen Situation. Vielleicht haben Sie Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn, die Ihnen helfen. Gerne unterstützt Sie aber auch das Pfarramt.

Unerlässlich ist die Kontaktnahme mit dem Bestattungsamt Ihrer Wohngemeinde:
Mels: 081 725 30 16
Sargans: 081 725 56 32
Vilters-Wangs: 081 725 37 05


Für die Beisetzung haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen dem Urnenhain bei der evangelisch-reformierten Kirche und dem Friedhof Ihres Wohnorts. Ort und Art der Abdankung besprechen Sie mit der Pfarrperson.

Jesus sagte: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt, und jeder, der lebt und an mich glaubt, wird in Ewigkeit nicht sterben.
Johannes 11,25f

Kontakt

Bild Reto Schaufelberger