Publiziert von: Irene Blatter
Bereitgestellt: 31.08.2023
Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung
Am Donnerstag, 28. September, 20.00 Uhr, findet eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung in der Kirche statt.
Irene Blatter,
Traktanden
1. Wahl der Stimmenzählenden
2. Erhöhung des Pastorationspensums von 200% auf 230%
3. Allgemeine Umfrage
Der Stimmrechtsausweis wurde allen Stimmberechtigten zugestellt
Geschätzte Kirchbürgerinnen und Kirchbürger
Wie Sie aus der Traktandenliste der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung entnehmen können, beantragt die Kirchenvorsteherschaft eine Pensenerhöhung des Pastorationspensums von 200% auf 230%. (Pensum für Pfarrpersonen und Sozialdiakon/innen)
Im letzten Frühjahr besuchte eine Delegation des Kirchenrates unter dem Motto «Kirche mit Beinen» unsere Kirchgemeinde. Das Thema war: Vision St. Galler Kirche 2025. Diese Vision umfasst 9 Visionsfelder, die von den Kirchgemeinden umgesetzt werden sollten/müssen. In der Auseinandersetzung mit diesen Visionsfeldern kam die Kirchenvorsteherschaft zum Schluss, dass unsere Kirchgemeinde gut dasteht mit der Umsetzung. Gleichzeitig haben wir aber auch gesehen, was in unserer Kirchgemeinde noch zu tun wäre. Viele neue und gute Ideen standen im Raum. Doch musste die Kirchenvorsteherschaft diese zurückstellen, da die Kapazität, diese umzusetzen, nicht vorhanden ist. Die Vision 2025 ist auf der Webseite der Kantonalkirche (ref-sg.ch) zu finden.
Anfangs August stellte Frau Pfarrerin Michal Maurer einen Antrag, ihr Pensum von bisher 80% auf 40% zu reduzieren. Diesen Antrag nahm die Kirchenvorsteherschaft zum Anlass, die Kirchgemeinde als Ganzes anzusehen und zu überlegen, was für ein Weg der Beste für die Zukunft ist.
Eine Zerstückelung des 100% Pfarrpensums auf drei Personen (Pfrn. Michal Maurer 40%. Pfr. Michael Pfenninger 20%, neue Pfarrperson 40%) kam für die Vorsteherschaft nicht in Frage. Nimmt man aber die Erkenntnisse aus der Vision 2025 dazu, ergibt sich eine andere, sinnvolle Lösung. Und zwar die Aufstockung des Pensums um 30%. Das würde so aussehen: Ehepaar Maurer/Pfenninger 50%, neue Pfarrperson 80%.
Deshalb empfiehlt Ihnen die Vorsteherschaft, dem Antrag der Erhöhung des Pastorationspensums auf 230% zuzustimmen. In der momentanen finanziellen Situation kann sich die Kirchgemeinde die zusätzlichen Lohnkosten leisten. Wenn die Situation sich verändert, können diese Mehrausgaben irgendwann auch wieder zu einer Steuererhöhung führen.
Die Kirchenvorsteherschaft